Wichtiger Hinweis vorab: Dieser Artikel erklärt die Zusammenhänge allgemeinverständlich und ist keine Rechtsberatung. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt. Für die meisten Betriebe gilt aber: Das Problem lässt sich mit einem einzigen technischen Schritt vollständig aus der Welt schaffen.
Was Google Fonts ist und was es technisch tut
Google Fonts ist eine kostenlose Sammlung von Webschriften, die Google auf eigenen Servern bereitstellt. Sehr viele Webseiten nutzen sie, weil sie gratis sind, gut aussehen und sich einfach einbinden lassen. Die typische Einbindung sieht so aus:
<link href="https://fonts.googleapis.com/css2?family=Inter&display=swap" rel="stylesheet">
Was passiert bei diesem einen Tag? Wenn ein Besucher Ihre Webseite öffnet, schickt sein Browser automatisch eine Anfrage an fonts.googleapis.com. Diese Anfrage enthält die IP-Adresse des Besuchers, den verwendeten Browser und die Adresse Ihrer Webseite. Google empfängt das, liefert die Schriftart und hat dabei die Daten.
Das passiert vollautomatisch, ohne dass der Besucher etwas davon merkt, und ohne dass Sie als Betreiber aktiv etwas tun. Es reicht, dass der Code auf Ihrer Seite steht.
Das Urteil: Was das LG München I entschieden hat
Im Januar 2022 hat das Landgericht München I (Az. 3 O 17493/20) entschieden, dass genau dieser Vorgang einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt. Der Hintergrund:
- IP-Adressen gelten laut DSGVO als personenbezogene Daten, weil sie einer bestimmten Person zugeordnet werden können.
- Das Übertragen dieser Daten an Google (ein US-Unternehmen) ist eine Datenübermittlung in ein Drittland. Dafür braucht es entweder eine ausreichende Rechtsgrundlage oder die Einwilligung des Besuchers.
- Beides fehlte. Der Betreiber der Webseite hatte Google Fonts eingebunden, ohne die Besucher zu informieren oder ihre Zustimmung einzuholen.
Das Gericht verurteilte ihn zur Zahlung von 100 Euro Schadenersatz an den Kläger. Das klingt nach wenig. Aber das Urteil ist rechtskräftig und hat Wellen geschlagen. In den Monaten danach haben Abmahnanwälte systematisch Webseiten auf genau diese Einbindung hin geprüft und Massenabmahnungen verschickt.
Das Grundproblem: Nicht die Schriftart selbst ist das Problem, sondern woher sie geladen wird. Google Fonts von Google-Servern zu laden bedeutet immer einen Datentransfer an Google. Das lässt sich nicht durch einen Datenschutz-Hinweis oder eine Cookie-Einwilligung dauerhaft elegant lösen. Wohl aber durch eine einfache technische Alternative.
Ist Ihre Webseite betroffen?
Es gibt einen einfachen Test. Öffnen Sie Ihre Webseite im Browser und schauen Sie im Quelltext (Strg+U oder Cmd+U) nach dem Begriff fonts.googleapis.com. Wenn er dort steht, lädt Ihre Seite Google Fonts vom externen Server.
Genauer können Sie es mit den Entwicklertools prüfen (F12 → Netzwerk-Tab → Seite neu laden → nach "googleapis" filtern). Erscheinen dort Einträge, ist die Einbindung aktiv.
Besonders häufig betroffen sind Webseiten, die:
- mit gängigen Baukastensystemen erstellt wurden (viele binden Google Fonts standardmäßig ein)
- WordPress-Themes verwenden, die Fonts vom CDN laden
- von einer Agentur gebaut wurden, die sich keine Gedanken über die Herkunft der Schriften gemacht hat
- noch auf Basis älterer Anleitungen und Tutorials entstanden sind
Die saubere Lösung: Schriften selbst hosten
Die technisch richtige und dauerhaft rechtssichere Lösung ist das Selbsthosten der Schriften. Das bedeutet: Die Schriftdateien werden einmalig heruntergeladen und direkt auf Ihrem eigenen Webserver abgelegt. Beim Laden Ihrer Webseite holt sich der Browser die Schrift dann von Ihrem Server, nicht von Google.
Ergebnis: Google sieht die IP-Adresse Ihrer Besucher nie. Es gibt keinen Datentransfer, keine DSGVO-Frage, keine Abmahngefahr. Die Schriften sehen genauso aus wie vorher.
Die gleichen Google-Font-Schriften, die früher vom CDN kamen, stehen auch zum Herunterladen bereit. Das Format heißt WOFF2. Einmal heruntergeladen und auf dem Server abgelegt, ersetzt eine einfache CSS-Regel die externe Einbindung. Der Besucher merkt keinen Unterschied, denn die Schrift ist dieselbe. Nur die Herkunft hat sich geändert.
Warum kein Cookie-Banner die bessere Lösung ist
Manche Anbieter schlagen vor, Google Fonts in den Cookie-Banner aufzunehmen: Die Schriften werden erst geladen, wenn der Besucher einwilligt. Das ist technisch korrekt, aber aus zwei Gründen eine schlechte Idee.
Erstens sehen Besucher ohne Einwilligung eine Seite ohne die gewünschte Schrift oder mit einem technischen Fallback. Das ist keine gute erste Begegnung. Zweitens ist ein Banner für etwas, das sich einfach selbst hosten lässt, schlicht unnötig. Der Banner löst ein Problem, das gar nicht entstehen muss. Selbsthosten ist einfacher, schneller und nutzerfreundlicher.
Gilt das auch für andere Google-Dienste?
Ja. Der Mechanismus ist bei jedem eingebetteten Drittdienst derselbe: Sobald ein Browser eine Ressource von einem fremden Server lädt, überträgt er dabei die IP-Adresse. Das betrifft neben Google Fonts auch:
- Google Maps: Direkt eingebettete Karten verbinden sich mit Google-Servern. Alternativen: eine statische Karte als Bild mit Link, oder ein Zwei-Klick-Ansatz, bei dem die Karte erst nach einem Klick lädt.
- YouTube-Videos: Direkt eingebettet überträgt der Browser sofort Daten an YouTube/Google. Besser: den Zwei-Klick-Ansatz oder
youtube-nocookie.comnutzen. - Social-Media-Einbettungen: Facebook- und Instagram-Plugins, Twitter-Tweets, TikTok-Videos laden alle externe Skripte und übertragen dabei Daten.
Für Schriften gibt es mit dem Selbsthosten eine technisch saubere Lösung, die null Kompromisse eingeht. Bei Karten und Videos ist die Abwägung etwas komplizierter, aber auch dort gibt es datenschutzfreundliche Wege.
Was lokale Betriebe jetzt tun sollten
Drei Schritte, in der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit:
1. Prüfen. Schauen Sie nach, ob Ihre Webseite Google Fonts vom CDN lädt (Stichwort fonts.googleapis.com im Quelltext). Wenn ja, besteht Handlungsbedarf.
2. Umstellen oder umstellen lassen. Wer seine Webseite selbst verwaltet, kann Schriften über Google Webfonts Helper herunterladen und selbst einbinden. Wer die Webseite nicht selbst betreut, sollte den Webdesigner oder Anbieter damit beauftragen. Bei einem modernen CMS ist das ein einmaliger Aufwand von typischerweise unter einer Stunde.
3. Datenschutzerklärung aktuell halten. Nach der Umstellung sollte die Datenschutzerklärung korrekt widerspiegeln, dass keine Daten mehr an Google übertragen werden. Mehr zum Thema Pflichtangaben steht in unserem Beitrag zu Impressum und Datenschutz.
Wie wir bei Webfrisch damit umgehen
Alle Webseiten, die wir bei Webfrisch aufbauen und betreiben, hosten sämtliche Schriften selbst. Kein einziger Schriftaufruf geht an externe Server. Die Schriftdateien liegen auf unserem eigenen Server, nicht auf einem Google-CDN. Das bedeutet: Keine Besucher-IP-Adressen verlassen Ihre Webseite wegen einer Schriftart, keine Abmahngefahr, kein unnötiger Cookie-Banner für Fonts.
Das ist für uns kein Extra-Feature, sondern Standard. Wer eine neue Webseite braucht oder wissen möchte, ob die bestehende Seite von diesem Problem betroffen ist, kann uns über das kostenlose Vorschau-Formular kontaktieren.
Schnelle Antworten auf häufige Fragen
Was hat das LG München in seinem Google-Fonts-Urteil entschieden?+
Das Landgericht München I hat im Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20) entschieden, dass das Einbinden von Google Fonts über den Google-CDN ohne Einwilligung gegen die DSGVO verstößt, weil dabei die IP-Adresse des Besuchers automatisch an Google in den USA übertragen wird. Der Seitenbetreiber wurde zur Zahlung von 100 Euro Schadenersatz verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig und hat für Aufsehen gesorgt, weil Millionen von Webseiten Google Fonts auf dieselbe Weise einbinden.
Bin ich als kleiner Betrieb wirklich von Google-Fonts-Abmahnungen betroffen?+
Das Risiko ist real. Nach dem Münchener Urteil haben Abmahnanwälte tatsächlich systematisch Webseiten geprüft und Massenabmahnungen verschickt. Die gute Nachricht: Das Risiko lässt sich vollständig abstellen. Schriften selbst zu hosten dauert beim Webdesigner weniger als eine Stunde und beseitigt das Problem dauerhaft.
Wie erkenne ich, ob meine Webseite Google Fonts vom CDN lädt?+
Öffnen Sie Ihre Webseite im Browser und drücken Sie Strg+U (Quelltext). Suchen Sie dort nach dem Begriff fonts.googleapis.com. Wenn er vorkommt, lädt Ihre Seite Schriften vom Google-CDN. Alternativ öffnen Sie die Entwicklertools (F12), gehen auf den Netzwerk-Tab und laden die Seite neu. Anfragen an googleapis.com sind dann sichtbar.
Reicht ein Cookie-Banner für Google Fonts?+
Technisch wäre das möglich, ist aber keine gute Lösung. Besucher ohne Einwilligung sehen die Seite mit Fallback-Schrift, der Banner stört, und das alles ist schlicht unnötig. Schriften selbst zu hosten löst das Problem ohne jede Einschränkung: kein Banner, kein Datentransfer, gleiche Optik. Das ist die sauberere und nutzerfreundlichere Wahl.
Gilt dasselbe Problem auch für Google Maps und YouTube-Videos?+
Ja, der Mechanismus ist identisch. Jeder direkt eingebettete Drittdienst überträgt beim Laden die IP-Adresse des Besuchers an den jeweiligen Anbieter. Für Google Maps und YouTube gibt es datenschutzfreundlichere Einbettungsvarianten (Zwei-Klick, youtube-nocookie.com), für Schriften ist Selbsthosten die komfortabelste Lösung ohne Kompromisse.
Was muss ich tun, wenn ich eine Abmahnung wegen Google Fonts erhalten habe?+
Nehmen Sie sie ernst, aber unterschreiben Sie keine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung. Stellen Sie Google Fonts sofort auf Selbsthosten um, damit das Problem nicht weiterbesteht. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, und die geforderten Beträge sind nicht immer angemessen. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Weiterlesen
Braucht meine Webseite einen Cookie-Banner?
Wann die Banner-Pflicht gilt, was sie auslöst und wie eine schlanke Betriebs-Webseite ganz ohne Banner auskommt.
Artikel lesen → RechtImpressum und Datenschutz: Pflichtangaben
Welche Pflichtangaben jede Unternehmenswebseite in Deutschland braucht. Checkliste für Betriebe.
Artikel lesen → Recht & SicherheitBildrechte und Abmahnung: Was erlaubt ist
Fremde Bilder von Google oder Social Media zu übernehmen kann teuer werden. Was erlaubt ist und woher rechtssichere Bilder kommen.
Artikel lesen → DatenschutzImpressum und Datenschutzerklärung aufsetzen
Was rechtlich auf jede Betriebs-Webseite gehört und warum ein fehlendes Impressum selbst abmahnfähig ist.
Artikel lesen →Neue Webseite ohne DSGVO-Stolperfallen?
Wir bauen Webseiten für lokale Betriebe: mit selbst gehosteten Schriften, ohne externe Tracking-Dienste und ohne unnötige Cookie-Banner. Schauen Sie sich eine kostenlose Vorschau für Ihren Betrieb an.
Kostenlose Vorschau anfordern